Bei einem Legionellenbefund über dem technischen Maßnahmewert von 100 ml ist nach der Trinkwasserverordnung und auf behördliche Anordnung eine Gefährdungsanalyse erstellen zu lassen.
Erstellen von Gefährdungsanalysen.
Es werden hierfür folgende Regelwerke herangezogen:
Infektionsschutzgesetz
TrinkwV vom 09. Januar 2018
§ 11 UBA Liste für:
VDI/DVGW 6023, Blatt 1 (Hygiene in der Trinkwasserinstallation)
VDI/BTGA/ZVSHK 603, Blatt 2 (Gefährdungsanalyse)
DVGW: W551, W 553, W 556, W 557
DIN EN 1717
Empfehlung des UBA zur Gefährdungsanalyse
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne Vor Ort.